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   VG Stade, 20.06.2002 - 6 A 117/01   

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https://dejure.org/2002,25346
VG Stade, 20.06.2002 - 6 A 117/01 (https://dejure.org/2002,25346)
VG Stade, Entscheidung vom 20.06.2002 - 6 A 117/01 (https://dejure.org/2002,25346)
VG Stade, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 6 A 117/01 (https://dejure.org/2002,25346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahmerecht des Pächters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 MilchGarMV; § 7 Abs 2 S 5 ZAV; § 12 Abs 2 ZAV; § 12 Abs 3 ZAV; § 12 Abs 4 S 3 ZAV; § 17 Abs 1 S 1 ZAV; § 17 Abs 1 S 2 ZAV
    Ehegatte; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Milcherzeuger; Rechtsnachfolge; Verpächter; Übernahmerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 04.03.2002 - 9 B 01.2154
    Auszug aus VG Stade, 20.06.2002 - 6 A 117/01
    Zum einen ist der zu entrichtende Gleichgewichtspreis im vorliegenden Verfahren noch nicht durch die zuständige Stelle festgestellt; zum anderen wird in der Rechtsprechung vertreten, dass die in § 12 Abs. 3 Satz 3 und Satz 5 ZAV statuierte Vorausleistungspflicht für den Fall zu verneinen ist, dass der Verpächter das Übernahmerecht des Pächters bestreitet und die zuständige Behörde durch Erteilung einer Übernahmebescheinigung an einen Dritten das Übernahmerecht verneint (vgl. Nds. OVG v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -).

    Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Regelung auf einen Fall wie den vorliegenden, bei dem es nicht um die Rückgewähr einer aufgrund selbständigen Rechtsgeschäfts flächenlos verpachteten Milchreferenzmenge (vgl. insoweit aber die vom Nds. OVG und Bay VGH entschiedenen Fälle, B. v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -) , sondern um die Rückabwicklung eines sogenannten Altpachtvertrages geht, unmittelbar anwendbar ist.

    Übernahmerecht des Pächters auszuschließen oder durchgreifen zu lassen (vgl. BayVGH, Urt. v. 4. März 2002 - 9 B 01.2154 -).

  • VG Oldenburg, 26.02.2001 - 12 B 35/01

    Bescheinigung über (Milch-)Anlieferungsreferenzmengenübergang;

    Auszug aus VG Stade, 20.06.2002 - 6 A 117/01
    Zum einen ist der zu entrichtende Gleichgewichtspreis im vorliegenden Verfahren noch nicht durch die zuständige Stelle festgestellt; zum anderen wird in der Rechtsprechung vertreten, dass die in § 12 Abs. 3 Satz 3 und Satz 5 ZAV statuierte Vorausleistungspflicht für den Fall zu verneinen ist, dass der Verpächter das Übernahmerecht des Pächters bestreitet und die zuständige Behörde durch Erteilung einer Übernahmebescheinigung an einen Dritten das Übernahmerecht verneint (vgl. Nds. OVG v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -).

    Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Regelung auf einen Fall wie den vorliegenden, bei dem es nicht um die Rückgewähr einer aufgrund selbständigen Rechtsgeschäfts flächenlos verpachteten Milchreferenzmenge (vgl. insoweit aber die vom Nds. OVG und Bay VGH entschiedenen Fälle, B. v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -) , sondern um die Rückabwicklung eines sogenannten Altpachtvertrages geht, unmittelbar anwendbar ist.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 226/06

    Übertragbarkeit von sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen

    Danach ist es Sinn und Zweck der hier anzuwendenden Regelung, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Milcherzeugers hat, zu verhindern, dass Referenzmengen nicht zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch, sondern nur dazu verwendet werden, unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile aus ihnen zu ziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 20. Juni 2002, aaO).

    Unter diesen Umständen benötigt der Verpächter die betreffende Referenzmenge für die eigene Milcherzeugung, wenn er sie wegen noch offener (Stall-)Kapazitäten in seinem Betrieb verwenden kann und sie zur Finanzierung von Investitionen nutzen will (vgl. VG Stade, Urt. v. 20. Juni 2002 - 6 A 117/01 -, juris; VG Münster, Urt. v. 24. November 2003 - 9 K 2625/01 -, juris).

  • VG Köln, 01.09.2005 - 13 K 5671/04

    Zeitpunkt der Rückgewähr der Pachtflächen; Verpachtung und Vererbung von

    Es reicht danach aus, wenn der Verpächter die Referenzmenge aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen bewirtschaften kann und will, diese sich also in seine betriebliche Disposition einfügt, vgl. auch VG Stade, Urteil vom 20. Juni 2002 - 6 A 117/01 - , was also auch erfordert, dass nicht nur eine punktuelle Aufnahme der Milcherzeugung vorliegt.
  • VG Münster, 24.11.2003 - 9 K 2625/01

    Anspruch auf eine Bescheinigung für ein höheren Referenzmengenübergangs;

    - vgl. VG Stade, Urteil vom 20. Juni 2002 - 6 A 117/01 - Hiervon kann bei einem milcherzeugenden Betrieb in der Regel ausgegangen werden.
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